Das 18. Jahrhundert

Kessi 11. Juni 2008

Geschehnisse, die das Urbar von 1721 aus diesem Jahrhundert überliefert.

Heute, den 2 September 1743 ist im Nellenburgischen das freie Bürschgeld (Jagdgeld) erlegt worden, und die Freiheit, das gewillt und erlaubt ist zu schießen und einem jeden nach seinem Belieben zunutzen machen und auf 30 Jahren erlaubt worden.
Und auch dies ist erfolgt und hat der Krieg an dem Rhein angefangen und seynd also belästigt worden mit Fuhren und sonst allerhand Plagen, also zwar, dass einer der 1 Krüzer Umlag gegeben hat ist es ihm auf 1 fl. (Gulden) kommen.

Anno 1744, den 18. September sind die Franzosen allhier bei Stockach eingerückt und das Lager geschlagen und die Huldigung abgenommen, so zwar, dass alle Städt und Festungen an der Rheinstrasse bis auf Bregenz sind eingenommen worden, dass man zur selbigen Zeit ist belästigt worden mit Futteragen und Geld zu leisten, das nicht zu beschreiben ist, so zwar, dass der Krüzer Umlag noch über 1 fl. geloffen ist.

1746, den 9. Dezember ist Johannes Schroff von Lohn (Lohnerhof) zu einem Vogt des Hindelwanger Amts vorgestellt worden.

1747, den 24. Heumonat hat der Joseph Scheu aus den Aachen, Hammerschmied vor dem Oberamt um die Hochzeit angehalten mit der Katharina Rauchin von Hindelwangen und ist ihm das Bürgerrecht vorbehalten, so zwar, dass er für alle Jahr das Frongeld und Fastenhenne geben solle, wie andere Bürger auch geben müssen.

1748 ist des Thomas Renner von Braunenberg sein herrschaftlicher Schupflehenhof samt Hab und War abgeschlagen zu 1187 fl. 88 Kr.

Anno 1749 ist der Hof des Braunenberg des Jakob Schroff sein Vermögen samt Schiff und Geschirr angeschlagen zu 4588 fl. 55 Krüzer.

Anno 1753, den 8. Mai ist der Hof in Burtel (Burgtal) des Bregenzer sein Hab und War, Schiff und Geschirr und die eigentümlichen Reben in Sernatingen (Ludwigshafen) zusammen angeschlagen 1141 fl. 46 Kr.

Anno 1753 hat der Ignatzi Kienle von Hindelwang Gelt aufgenommen, bei der Kassen 70 fl. und hat den Garten beim Haus versetzt, vor 60 fl.

Anno 1753 hat der Jonnes Martin aus der Aachen sein halb Haus der untere Stock mit 4 Zimmer und die halbe Laube und ein Stück von dem Garten verkauft vor 175 fl. dem Lorenz Karpf.

Anno 1754 bestätigt worden 3 Vorsteher und Vogt nämlich Johannes Schroff, Sebastian Stehlin, Joseph Honold, Georg Herzog, Vorsteher auf dem Hindelwanger Amt. Nachher ist Joseph Honold wieder abgesetzt worden, weil er an Jakobitag, damals ein Feiertag, die Schnitter auf sein eigen Willen hat schneiden lassen.

Anno 1755 hat der Kienle auf der Kasse Gelt aufgenommen 30 fl. und versetzt den Garten an dem Millbach (Mühlbach) und 3 Vierling Acker auf der Ebene genannt, wo er gekauft hat und der Acker auf der Luoge, ist der Kirche in Hindelwang versetzt vor 80 fl.

Anno 1760, den 14. Hornung bin ich, Johann Georg Jörkh, Berlinger zu dem Vogt des Hindelwanger Amts erwählt worden bei dem K. u. K. Oberamt. Und wie auch Hans Michael Schroff, Bauer zu Braunenberg zu einem Gemeindedebitierten.

Anno 1760, den 20. Merzen ist Christian Ohnold (Honold) Anlag-Einzieher (Umlageeinzieher, Gemeinderechner) zu Hindelwang.

Anno 1761 am 15. Juni ist Mathias Wolff von Zizenhausen aus dem Hindelwanger Amt Soldat geworden und ist ihm ein Handgeld von 80 fl. versprochen worden, hat aber nur 32 fl. bar empfangen: bleibt die Gemeinde schuldig 48 fl.

Den 17. Hornung 1768 ist ein Schreiben von dem Regiment abgekommen, dass der obige Wolff gestorben ist. Der Verstorbene hatte eine Schwester Rosa Wolfin. Also meldete sich deren Ehemann Hans Michael Keine von Hindelwang, um diese Geld von 48 fl. und zugleich den Zins von 6 Jahren zu fordern. Ist aber am 6. Merz 1768 mit ihm verglichen worden, ihm ein Capital samt Zinsen 54 fl. zu bezahlen. Weil aber Christian Honold von Hindelwangen auch 2 fl. zu fordern hatt, hat das Hindelwanger Amt 56 fl. zu zahlen und zwar:
Braunenberg 8 fl. 37 Kr. 4 heller, Burgtal 10 fl. 21 Kr. Hindelwang 12 fl. 28 Kr. 4 h., Aachen 5 fl. 37 Kr., Zizenhausen 9 fl. 12 Kr., Lohnerhof 3 fl. 54 Kr., Berlingen 4 fl. 19 Kr. 4 h., Blumenhof 2 fl. 9 Kr. 6 h.

Den 5. April 1764 ist Hanns Michael Schroff von Braunenberg zu einem Vogt des Hindelwanger Amts vorgestellt worden. Gemeindedeputierte sind Sebastian Stehle von Zoznegg, Matias Heim von Hecheln, Thomas Martin aus den Aachen.

Anno 1764 den 24. Christmonat hat man die Seelenbeschreibung (Volkszählung) müssen vornehmen und sind in dem Hindelwanger Amt gezählt worden 470 Seelen, auch das dienstbare Zugvieh: Pferde, Ochsen sind gezählt worden 212 Stück.

Anno 1764 ist vom K. K. Oberamt Befehl ergangen, dass man die Häuser in der ganzen Graflandschaft Nellenburg hat müssen anschlagen. Und seynd im Hindelwanger Amt angeschlagen wie folgt: Braunenberg:
Hans Michael Schroff, ein Haus angeschlagen. 210 fl.
Joh. Renner s. Haus 210 fl.
Burgtal: Antoni Schafheutli 150 fl.
Joseph Heim 140 fl.
Joseph Bregenzer 150 fl.
Fidele Moser 50 fl.
Joseph Biller 30 fl.
Wunibald Draber 10 fl.
Mathias Heim 15 fl.
Berlingerhof: Das Haus in Hindelwangen: 230 fl.
Josef Honold sin Haus 210 fl.
Martin Grundler 110 fl.
Joh. Schappeler, Müller 230 fl.
Ignatz Kienle 80 fl.
Jakob Rauch und Christian Honold 70 fl.
Johann Geiger und Michael Kauth 45 fl.
Josef Miller 150 fl.
Christian Honold 40 fl.
Martin Heimin, Witib 15 fl.
Lohnerhof: Hans Görg Schroff 200 fl.
Zizenhausen: Das Bauernhaus 240 fl.
Das Bierhaus 120 fl.
Die Mille (Mühle) 90 fl.

So ist die Schätzung nach heutigen Begriffen erstaunlich gering. Eine Anmerkung im Urbar fügt bei: Die obigen Häuser sind zwar angeschlagen, jedoch nicht nach dem „scherpfesten Wert“, derweilen man nicht weiß, ob es auf die Steuer kommt oder nicht.

1765: Am 8. Mai ist bei dem hochlöbl. Oberamt auch besprochen worden wegen dem Einstand in dem Hindelwanger Amt, dass ein jeder Bürger, so er das erste mal an der Gemeinde (Gemeindeversammlung) geht, solle Einstand geben der Großen Gemeind 1 fl. 12 Kr. und ein Feur Kibel machen lassen.

Alljährlich fanden 3 Gemeindeversammlungen statt, die Maiengemeinde, die Herbstgemeinde und die Jahresgemeinde. Zur Gemeinde wurde bei Strafe von 20 Kr. geboten.

Anno 1765, den 14. Herbstmonat ist zu Hindelwangen die Herbstgemeinde gehalten worden und ist Einstandsgeld und Salzgeld gefallen 18 fl. Gleich bei der Gemeind ist von diesem Geld ausgegeben worden dem Vogt Hans Michael Schroff vor Taggeldern und Kosten 7 fl. Und bleiben also bar bei Handen 11 fl. Hiervon Ausgaben dem Herrn Bruoder von Stockach wegen einem Auszug aus dem Urbar 2 Tag dabei zugebracht ist es Tags a 45 Kr. macht 1 fl. 30 Kr. Dabei mit einer Verzehrete dabei an Wein und Brot 1 fl. 26 Kr.

1767 den 23. April ist die Maiengemeind gehalten worden. Und hat der Hans Michael Keine seinen Einstand bezahlt 1 fl. 12 Kr.

Den 21. Herbstmonat ist die Herbstgemeind gehalten worden und ist der Schmied von Zoznegg wegen Beschimpfung seiner Schwestertochter gestraft worden für 15 Kr. – Ist bei dieser Gemeind Einstand gezahlt worden 2. Einstand 2 fl. 24 Kr. Nämlich Hansjerg Renner von Zoznegg und Hansjerg Hertzog auf den Schoren. Es ist bei dieser Gemeind bei Straf von 20 Kr. gebotten worden, haben aber diese Gebott Einundander überdretten, welche bei der ersten abhaltenten Gemeind zur Strafe gezogen werden soll, werden aber auf dem Beilagezettel benamset werden.

Anno 1770 ist man in den Vorderösterreichischen dermaßen gestraplizieret geworden mit dem Strassenmachen, woselbe von Wien bis nachher Paris hat müssen so gemacht sein, dass man nichts von Steinen und Leisen hat sehen dürfen. Auf welcher dann den 2. Mai 1770 die K. K. Hoheit Maria Antoniette Erzherzogin von Österreich durchgereiset und in Stockach über Nacht logiert hat, welcher Durchmarsch die Landschaft vieles gekostet hat, bei diesem hat man etwas sehen können, aber in diesen Zeiten ist alles erschrecklich teuer, denn 1771 hat das Malter Korn Stockacher Maß 28 fl. gekostet.

Im Jahre 1785 teilt die K. K. Oberamtskanzlei mit, dass ein Bote von der Regierung in Freiburg gekommen sei mit dem Auftrag dem Landmann und Bürger zu wissen zu tun, dass fremde Werber im Lande seien, um Leute aus dem Lande zu führen. Es soll kein Untertan sich erfrechen einem solchen Werber aushelfen und das bei hoher Straf. Wenn ein Untertan einem Deserteur aus dem Lande helfen sollte, er seine Straf zu gewärtigen haben solle und das nicht nur eine geringe Straf. Sollte einer einem Deserteur sehen, so solle er gleich einem Vogt oder Vorgesetzten anzeigen.

Anno 1785. Es ist der Befehl von einem K. K. Oberamt, dass im Hindelwanger Amt solle der Vogt und Vorgesetzte Achtung haben auf die ledigen Buoben. Bei nachtlicher Zeit solle kein Lärmen und Boltern auf den Gassen sein. Wer dabei getroffen wird, solle zum erstenmale bei Wasser und Brot eingesperrt werden.

1785: Es hat die hohe Landesstelle allerhöchste Verordnung an das K. K. langen lassen, dass in dem Hindelwanger Amt kein Holz soll verkauft werden, und das bei Straf. Ein Bürger dem andern, aber nit außer der Gemeinth soll verkauft werden, aber sonst auf die Margtstatt geführt werden.
K. K. Nellenburgisches Oberamt.

1785: 14. März. Von dem K. K. Oberamt ist der Befehl an die Hindelwanger Amtsuntertanen zu wissen machen wegen den Pferdbalchen (Kastrieren). Soll einer ein Pferd haben, soll er kein Fremden haben und das bei Straf. Der Vogt soll in dem Hindelwanger Amt zu wissen machen, dass der uter schmit (untere Schmiede) in Stockach solle ein Pferdbalacher aufgestellt sein. Soll einer ein Fremden haben, soll ein solcher dem Unteren Schmit in Stockach 2 fl. bezalen. Es solle bei der Gemeint (Gemeindeversammlung) abgelesen werden. Und wissen und kund zu machen dass sich ein jeder vor Schaden und Straf zu hüten wissen hate.
K. K. Nellenburgische Oberamtskanzley.

1805: Hanf und Flachsbau: Sämtliche Kameralgemeinden wird hiermit der Auftrag erteilt bei Vermeidung einer Strafe von 1 Reichsthaler zum Armenfond keinen Hanf und Flachs mehr auf den Stubenofen zu döhren, sondern sich unter eigener Haftung der Orts Forsicherungen der Gemeindedörren zu bedienen oder nun errichten zu lassen. Da ohnehin bei einer durch dieses Verbottene von der Feiersozialität bei einer entstehenden Feirsbrunst kein Vergütungsbeytrag gleistet wird, so versichert man sich doch schon aus diesem Grunde. Dies alle Jahr entbietenten ungesunde Gewohnheit des Hanf- und Flachsdehrens den …. (unleserlich) einmahl und ohne hierwegen au schärferen Maßregeln greifen zu lassen, müssen unterlassen werden.
Stockach, den 4 Dezember 1803 K. Oberamt.

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