Das Dorf und Amt Hindelwangen

Kessi 11. Juni 2008

Die Entstehung von Hindelwangen fällt, wie oben erwähnt, in die Zeit des 4. oder 5. Jahrhunderts. Über seine Gründung ist nichts bekannt. Obgleich die meisten Ortschaften unserer Gegend aus dieser Zeit stammen, können sie meist erst vom 8. und 9. Jahrhundert an urkundlich nachgewiesen werden. Hohunstati (Honstetten) kommt schon um das Jahr 700 vor. Es ist der älteste in der Urkunde erwähnte Ort in Baden. Es erscheinen Stiuzelingen (Steisslingen) 797, Radolfeszelle 816, Bodoma 839, Eigoltingen 882, Walawis 886, Espasingas 902.

Fast alle diese Ortschaften sind nur aus Vergabungen an Klöster und Stifter bekannt. Nicht wenige, selbst größere Orte, erscheinen im ersten Jahrtausend gar nicht in der Geschichte; zu diesen gehören auch Stockach und Hindelwangen. Wir treffen Letztere zum ersten Mal im Jahr 1138 in der Form von Huntwanga. 1269 lesen wir Hindelwang, 1211 und 1288 Hundelwanc, 1349 Huntwangen, 1352 Hundelwang.

Zu Anfang des 13. Jahrhunderts besaß Hindelwangen einen eigenen Adel. Im Jahre 1211 bestätigen in einer Urkunde die jüngeren Brüder des Grafen Eberhardt eine Schenkung im Schlosse zu Nellenburg in Gegenwart der Ritter Heinrich von Hundelwanc — Heinricus miles de Hundelwanc – und Berthold von Gutmadingen. 1214 wird ein Bertoldus de Hundilwanc genannt. Diese Miles (Ritter) de Hundelwanc oder Hundilwanc waren vermutlich Dienstmannen der Grafen von Nellenburg.

Wie ist nun der Name zu erklären? Wie schon ausgeführt wurde, siedelten die Alemannen in Sippen und gaben ihren Gründungen den Namen ihrer Sippenältesten. Zahlreich sind die Ortsnamen der Endungen „ingen“ wie Nenzingen, Mühlingen, Liptingen, Stahringen und viele andere. „ingen“ bedeutet: bei den Angehörigen …. Aber auch Wangen, wangen und wang kommt häufig vor, z. B. Herdwangen, Wangen, Deutwang usw.

Das Wort wanc, wang, wangen bedeutet soviel wie Ebene, Hang oder Abhang oder auch einfach Feld. So erklärte sich der Name Hindelwangen als Ebene, Hang oder Feld des Hundilo und beweist damit, dass der Ort eine Alemannische Gründung durch die Sippe des Hundilo aus der Zeit des 4. oder 5. Jahrhunderts ist.

Die ersten zuverlässigen Nachrichten über den Güterstand der Gemeinde vermittelt uns ein Urbarium, das ist ein Grundbuch mit Steuer und Hypothekeneintragungen aus dem Jahre 1669. Es wurde auf Befehl des Kaisers Leopold I. (1658 – 1705) angefertigt durch Johann Franz Dietrich von Landsee zu Berg, K. u K. Regimentsrat Hauptmannschaftsverwalter der Stadt Konstanz. Ein ebensolches Urbar liegt vor aus dem Jahre 1721 angefangen am 6. Februar dieses Jahres.

Aufgrund dieser Urbarien, die für das „Amt Hindelwangen“ aufgestellt wurden, ist festzustellen: Das Amt Hindelwangen umfasste außer Gemeinde Hindelwangen die heutige Vorstadt von Stockach Aachen, dann Burgtal, Braunenberg, Berlingen, Nellenburg und Lohnerhof, sodann Blumenhof, Zoznegg, Hopetenzell, Schorenhof, Hecheln, Rehhalderhof, und Zizenhausen und zerfiel in 3 Vogteien: Hindelwangen, Hecheln und Zoznegg. Jede Vogtei bildete eine geschlossene Gemeinde.

Demzufolge bestanden in Hindelwangen folgende Güter:
1. Das Schneehuhngut, 16 15/16 Jauchert, ein österreichisches Hoflehens-Kammer Mannlehen im Besitze des Junkers Gall Diethelm von Theuring zu Mittelweierburg, o. Pregenz. Von ihm hatte es Franz Müller zum Afterlehen. Daraus soll er jährlich auf Martini in das Amt Stockach bezahlen 1 Malter Veesen und 12 Viertel Haber. –
2. Das Pfauengut, 6 ½ Jauchert, ein Erblehen in das Amt Stockach, Besitzer ebenfalls obiger Junker und im Afterlehen wieder Franz Müller, 3 Malter 12 Viertel Veesen, 3 Malter 12 Viertel Haber bis nach Sernatingen a. See zu liefern. An das Amt Stockach 1 fl. 7 Kr. 3 hl. Frongeld.
3. Das Wiedehopfgütle, Erbzinsgut, Franz Müller hat es zu Lehen von Obigen.
4. Das Spielhennengütle, 7 3/8 Jauchert, besteht aus 2 Gütchen dem Maierschen und Blumschen Gütle, erkauft von Junker Gall Diethelm, verliehen an Franz Müller. An das Amt 3 Kr. 4 hl. und an die Pfarre 7 Kr.
5. Das Schwanengut, zur Mühle gehörig, ein Erblehen in das Amt Stockach, besitzt Junker Gall Diethelm von Theurig, zum Afterlehen gegeben Mathäus Kauth dem Müller. Jährlich und ewig dem Amt Pachtzins zu geben 19 fl. 59 Kr. 4 hl. und 3 Kr. Frongeld. Dazu gehört eine Zwangsmühle.
Zu dieser Zwangsmühle gehören: Hindelwangen, Lohn, Braunenberg, Zizenhausen, Stampfwiesen, Berlingen, Seggehof, Hopetenzell, Schoren, Rehhalden, Wolfholz, Zoznegg, Ursaul, Burgtal, Hegelau, Malezreute, Jettweiler, Blumhof, Hecheln, Bußhof und untere Schweingruben.
6. Die Kaplanei Hindelwangen, 37 ¾ Jauchert.
7. Das Fasanengut, 46 3/8 Jauchert Acker, 14 3/8 Jauchert Wald, besitzt Martin Grundler, 35 Kr. Steuer dem Amt, 6 fl. Frongeld.
8. Der Widumhof, 28 11/16 Jauchert +33 3/16 Jauchert. Besitzt Martin Joos, Josef Honold und Pfarrschupflehen und Aigen. Abgaben: 8 Malter Veesen, 4 Malter Roggen, 6 M. Haber, Haus und Heuzins, 2 fl. 52 Kr. 13 Hennen und 240 (2 viertel) Eier. Ins Amt Stockach 35 Kr. Steuer, 6 fl. Frongeld, (Wie alle andern tägl. Dienst gehen auf der Nellenburg und ins Amt.)
9. Das Pelikangütle, besitzt Jakob Rauch, Wirth, ist der Pfarre Hindelwangen Erblehen. Daraus dem Pfarr 42 Kr. 120 Eier, 11 Hennen. Ins Amt Stockach 14 Kr. Steuer und 34 Kr. Frongeld, tut Dienst wie andere Taglöhner, ferner besitzt er eigene Güter.
10. Das Auerhahngütle, besitzt Martin Joos, der Widumbauer als Eigentum.
11. Das Rebhuhngütle, besitzt des Josef Gärtners Wittib.
12. Das Papageiengütle, besitzt Martin Kühne, der Schuhmacher. In das Amt Grundzins 7 Kr., 34 Kr. Frongeld und die täglichen Dienste.
13. Das Schnepfengut, besitzt Mathäus Kauth, 55 Kr. ans Amt. Den Dienst in das Amt wie die andern Tagewerker. Dem Pfarr 2 Hennen.
14. Das Kanariengütle, besteht nur in einem Häusle und Hofraite. Besitzer Peter Blum. Rauchfanggeld an das Amt 17 Kr. und 34 Kr. Frongeld, täglich Dienst in das Amt wie die andern Söldner.
15. Die Pfarrei Hindelwangen. Pfarrer Raimund Mayer baute ein Häusle mit Speicher zur Einführung der löblichen Bruderschaft St. Michaeli Archangeli.
16. Das Messnergütle, ist der Pfarrei Hindelwangen gelegentlich verliehen, darnach soll jeder Besitzer dem Pfarrer 1 fl. 3 Kr. 4 hl. zahlen. Dieses Gut ist durch Regierungsbeschluss später Eigentum zum Lehrerdienst, und es ist an die Pfarrei nur dieser Grundzins zu bezahlen.
17. Den Oberhof zu Brauneberg besitzt Johannes Kauth, Thomas Renner, des Amts aigen und Schupflehen auf sein Weil und Lebenslang und nicht länger verliehen. Das Großzehnt halb an das Amt, halb an das Gotteshaus Klosterwald. Umfasst 67 Jauchert und 41 Jauchert Wald.
18. Der untere Hof zu Brauneberg bestand aus 2 Lehen: a) dem Schupflehen der Pfarrei Hindelwangen, verliehen auf seinen Leib dem Jakob Schroff. Später erhielt es Simon Hänsler, welcher dasselbe von seiner Ehefrau Tochtermannsweise übertragen erhielt, da er schon längst von der Pfarrei als Lehensmann anerkannt worden ist. Diese beiden hatten auch ein Kaplaneylehen dazu. Auch hier Zehnten zwischen Amt und Klosterwald teilbar von einzelnen Grundstücken. b) noch ein Erblehen des Gotteshauses Allerheiligen in Schaffhausen.
19. Der Berlingerhof, besitzt: Franz Jörg, ursprünglich 2 Höfe, davon der untere in das Eigentum des Amts Stockach, der obere der Pfarrei Hindelwangen Schupflehen.
20. Der Blumenhof, Eigentum des Klosters Salmannsweil und Schupflehen verliehen an Michael Keller.
21. Der Hof zu Lohn, Johannes Schroff, Erblehen in das Amt Stockach.
22. Der Nellenburgerhof. Nach dem oben erwähnten Urbar vom Jahr 1669 waren an landwirtschaftlichen Wohn- und Ökonomiegebäuden, sowie an Gärten vorhanden:
Gleich vor dem Schloss draußen ein großes Hennenhaus. Item gleich darunter ein Weintorgel mit unterschiedlichen dazu gehörigen Weinzübern und notwendigem Herbstgeschirr versehen, vermöge eines bey dem Ambt Stockach vorhandenem Inventars und ist auf solchem Torgel eine Kornschütten und untem bey dem Eingang auf der rechten Seiten ein kleines Kellerlin.
Item ein Roßstall, darinnen ungefähr 15 Pferdt zu stöllen neben einer Heulegi. Item gleich nebenzu die s. v. Sauställ. Item ein viereggener Turm, auf der Bastei genannt, in welchem dermalen die Schafstallungen enthalten. Item ain große mit Stroh gedeckthe Scheuer, darinnen ein dreifacher Bodenbarn zur einlegung der Fruchtgarben dienlich sambt 2 Futter- oder Tröschtennen, mehr 2 s. v. Viehställ sambt einem andern Stall vorinnen diejenigen Ambtsuntertanen welche an dem Berg Nellenburg die besetzten Frohnen zu verrichten schuldig, Ihre Ross und Haab zu dem Fueter unterbringen können. Item 2 Hirtenkammern die ain auf besagtem Frohnerstall, die andere auf dem obren Kühestall gelegen sambt einer Heulegi. Item an mehrbesagter Scheuer ain s. v. Tunglägi. Item von der Scheuer hinüber ain gleichfalls gedeckten Wagenschupfen, darunter auch zu Zeiten den Untertanen, welche an den Berg Nellenburg zu frohnen schuldig, Ross und Haab gefüttert werden. Item ohnweit davon ain Rohrbrunnen, so von dem Westmeyrlin hereingeführt und zu notwendiger trankung der Haab auf Nellenburg gebraucht wirdt. Kraut und Baumgärten:
1. ain kleines Krautgärtlein zwischen dem Torgel und dem großen Roßstall gelegen,
2. ain kleines auf der Bastei gelegenes Krautgärtlein vor dem viereggenem Turm,
3. nächst unter der Bastei ain großer Kraut- und Kuchelgarten gegenüber der großen Scheuer an dem Weg, wo vor Jahren das Pulverhaus und die Roßstallungen gestanden, 1 Vierling groß.
4. ain langer Kraut und Kuchelgarten,
5. ain Paum- und Grasgarten,
6. ain Paum- und dermahlen das Berggärtlein genannt.

Nach dem Urbar vom Jahre 1721 umfassten die zum Schloss gehörigen Wiesen und Äcker 147 1/10 Jauchert 1 Ruthe 204 Schuh, das zu den Rebhäusern gehörige Land 195 1/12 Juchert 37 Ruthen 655 Schuh und das Rebland 540 11/30 Juchert 118 Ruthen 238 Schuh. (1 Juchert oder Jauchert = 180 Quadratruthen, 1 Quadratruthe = 16 Schuh in die Vierung, also 16 x 16 = 256 Quadratschuh, 1 Schuh = 12 Nürnberger Zoll.

Solange die Landgrafen von Nellenburg selbst das Schloss bewohnten, hatten die Hausmeir, die über der Torkel im oberen Stock eingebaute Wohnung mit Küche und 7 Wohnräumen inne. Später, wohl erst, als das Haus Österreich Eigentümer der Nellenburg geworden war, ist den Hausmeiern, bzw. den Schupflehensinhabern das „Oberjägerhaus“ als Wohngebäude eingeräumt gewesen (Pläne beim Generallandsarchiv). Das Schloss Nellenburg wurde mit den dazugehörigen Gütern im Jahre 1725 „mit allergnädigster Genehmigung einem Bauern, namens Christoph Renner, Schupflehenweis ad dies vitae (auf Lebenszeit) um die gewönliche Landgarbe – das ist 3/10 der Erträgnisse – überlassen.

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